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B. Sc. Medizinische Physik

Der Studiengang Medizinische Physik an der HHU Düsseldorf hat das Ziel, die Studierenden optimal auf das immer wichtiger werdende Berufsfeld Physik in der Medizin mit seinen hervorragenden Arbeitsmarktchancen vorzubereiten. Medizinphysiker*innen arbeiten überwiegend in großen Kliniken und in der medizintechnischen Industrie. Sie erhalten bei uns eine umfassende, vollwertige akademische Ausbildung in Physik, die über Neben- und Wahlfächer zusätzlich kliniknahe Medizinphysik sowie Grundlagen der Medizin vermittelt. So wird ein unmittelbarer Bezug zum Berufsfeld herstellt. Interdisziplinäre Seminare, Praktika und Abschlussarbeiten vertiefen die Schnittstellenkompetenz. Dies wird durch eine enge Kooperation zwischen den Dozenten der Fächer Physik und Medizin ermöglicht. Die Studiengänge sind konsekutiv: der Master-Studiengang baut auf dem Bachelor-Studiengang auf.

Für Studieninteressierte

Der Bachelorstudiengang Medizinische Physik ist zulassungsbeschränkt und beginnt nur im Wintersemester. Beachten Sie die Einschreibungsfristen. Der Bachelorstudiengang Physik ist hingegen zulassungsfrei und kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.

Die Aufnahme in den Masterstudiengang Physik oder Medizinische Physik setzt einen Bachelorabschluss im entsprechenden oder einem nah verwandten Fach voraus.

Seit dem Wintersemester 2018/19 bieten wir zudem den Bachelorstudiengang Naturwissenschaften an, in dem ebefalls eine Spezialisierung auf die Physik möglich ist.

Der Bachelor-Studiengang Medizinische Physik soll den Studierenden in drei Jahren die grundlegenden fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln, die zu qualifiziertem und verantwortlichem Handeln in im Berufsfeld der Medizinphysik erforderlich sind. Wichtig sind hierbei nicht nur eine Kombination eines breiten und fundierten Wissens in Physik mit Grundkenntnissen der Medizin, sondern auch die Befähigung, die Denkweisen und Paradigmen von Mediziner*innen zu verstehen und mit denjenigen der Physiker*innen vereinbaren zu können. Darüber hinaus sollen die Absolvent*innen darauf vorbereitet sein, wissenschaftliche und technische Fortschritte in ihre berufliche Tätigkeit einzubeziehen und sich somit flexibel auf Veränderungen in den Anforderungen der Berufswelt einzustellen.

Das dreijährige Bachelorstudium bietet Ihnen:

  • eine breite allgemeine Ausbildung in Physik und die Vermittlung fundierter Grundlagen in Medizinphysik (diese Breite macht Medizinphysiker*innen so gefragt)
  • Grundkenntnisse in Medizin, die Sie in die Lage versetzen, mit Mediziner*innen fachspezifisch zu kommunizieren
  • eine breite methodische Ausbildung (Experimentieren, numerische Methoden, allg. Problemlösungskompetenz)
  • die Möglichkeit zu weiterer fachübergreifender Schwerpunktbildung (Chemie, Informatik, Mathematik u.a.)

Weitere Fähig- und Fertigkeiten:

  • Präsentation und Diskussion aktueller wissenschaftlicher Themen und Arbeiten.
  • Moderne und bewährte Techniken zur Beschaffung von Information, Literatur und Daten.
  • Selbständiges Arbeiten an aktuellen Themen je nach Neigung eher experimentell oder theoretisch.

Der Studiengang ermöglicht die Aufnahme eines Masterstudiums in Medizinischer Physik oder in Physik oder einen qualifizierten Berufseinstieg. Ein paar interessante Fakten dazu, wie viele Studierende das Bachelorstudium abschließen und in den Masterstudiengang übergehen finden Sie in diesem Dokument.

Vor Beginn des Winter- und Sommersemesters, wird immer ein Auffrischungskurs in Mathematik angeboten. In diesem Kurs werden mathematische Grundlagen für das Studium der Medizinischen Physik wiederholt und vertieft. Um einen sanften Start in das Studium zu haben, ist die Teilnahme empfehlenswert. 

Der Bachelor-Studiengang Medizinische Physik unterliegt einem ortsgebundenen Numerus clausus. Es existieren 45 Studienplätze pro Studienjahr. Voraussetzung für die Einschreibung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Vergabe der Studienplätze erfoglt über das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung.

Beachten Sie die Termine und Fristen.  Falls Sie Fragen zu Formalitäten oder Fragen von allgemeinem Charakter haben, wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center.

Die Studienplätze im Bachelor-Studiengang Medizinische Physik an der HHU Düsseldorf werden im Orts-NC Verfahren vergeben. Dabei gilt:

  • 20% der Studienplätze werden an die Bewerbungen mit den besten Abiturnoten vergeben ("Nach Note").
  • 20% der Studienplätze werden an Personen mit zwei Wartesemestern vergeben ("Nach Wartezeit").
  • 60% der Studienplätze werden an die verbleibenden Personen mit den besten Abiturnoten vergeben ("Nach Hochschulquote").
  • Die Ausnahmeregelungen gemäß Hochschulgesetz NRW (Minderjährige Studierende, Spitzensportler etc.) werden dabei berücksichtigt.

Zum Wintersemester 2019 betrugen die NC's:

  • Nach Note - 1,5
  • Nach Wartezeit - 2,4
  • Nach Hochschulquote - 2,7

Für Studierende

Der Studienplan ist ein nicht bindender Vorschlag zur Organisation Ihres Studiums. Der Stoff und die Lernziele sind in thematisch abgeschlossene Einheiten (Module) gegliedert, welche teilweise aufeinander aufbauen. Es gibt Pflichtmodule und Bereiche, innerhalb derer Module gewählt werden können. Die Ziele, Inhalte und Modalitäten jedes Moduls sind im Modulhandbuch festgelegt.

Eine Semesterwochenstunde entspricht einer 45-minütigen Veranstaltung durch Lehrende pro Woche während der Vorlesungszeit (ca. 15 Wochen pro Semester). Ein Leistungspunkt entspricht einem Gesamtaufwand eines Studierenden von 30 Stunden (gemittelte Erfahrungswerte). Pro Semester wird mit durchschnittlich insgesamt 30 Leistungspunkten geplant. In der Regel schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Die Note geht mit den Leistungspunkten des Moduls gewichtet in die Bachelor-Gesamtnote ein. Genaueres finden Sie in der Prüfungsordnung.

Hier finden Sie einen exemplarischen Stundenplan für das 5. Fachsemester.

Ziel des Grundpraktikums I und II ist es, den Studierenden der Physik die grundlegenden Fähigkeiten des wissenschaftlichen Experimentierens zu vermitteln.

Grundpraktikum I: Das Praktikum findet immer im Anschluss an die Vorlesungszeit eines Sommersemesters statt (September). Die Laufzeit des Praktikums beträgt 4 Wochen. Darüberhinaus gibt es bei Bedarf und Betreuungsmöglichkeiten einen GP1-Zusatzkurs in der Zeit von Februar bis März.

Grundpraktikum II: Das Praktikum findet immer in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Wintersemester und Sommersemester statt (Februar/März). Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Praktikum ist der erfolgreiche Abschluss des Grundpraktikums I.

Im Fortgeschrittenen Praktikum sollen die Studierenden der Medizinischen Physik tiefer gehende Kompetenzen im wissenschaftlichen Experimentieren erwerben und darüber hinaus einen Einblick in die Arbeit der verschiedenen Arbeitsgruppen gewinnen.

Im Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs Medizinische Physik sollen Sie Kenntnisse in Fächern aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich im Umfang von insgesamt 15 Kreditpunkten erwerben. Gemäß Studienplan sollen die Veranstaltungen dieser Module im 3. und 4. Fachsemester besucht werden.

Mit der Bachelorarbeit schließen die Studierenden der medizinischen Physik ihr Bachelorstudium ab. In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden Ihre Fähigkeiten und erworbenes Wissen, durch ein eigenes wissenschaftliches Projekt, unter Beweis stellen. Die Bewertung der Arbeit erfolgt anhand der Bewertungsrichtlinien für Abschlussarbeiten in der medizinischen Physik.

Als Vorbereitung auf die Bachelorarbeit muss jeder Studierende der medizinischen Physik zunächst eine Spezialisierung in einer Arbeitsgruppe der Physik an der HHU oder in der Klinik durchführen. Das bedeutet, dass die Studierenden sich in ein aktuelles Forschungsthema der Arbeitsgruppe einarbeiten, indem Sie zum Beispiel eine Master- oder Doktorarbeit lesen.

Genauere Informationen zum 3. Studienjahr, Spezialisierung und der Bachelorarbeit entnehmen Sie bitte dieser PowerPoint Präsentation.

Der Prüfungsausschuss ist gem. § 4 der Bachelor-Prüfungsordnung für die Organisation der Aufgaben, die sich aus der Prüfungsordnung ergeben, zuständig.

Er tagt in der Regel einmal pro Jahr. Seine Mitglieder werden gem. §4 Abs. (2) gewählt.

Dem Prüfungsausschuss gehören an: 

Vorsitzender: 

Stellvertreter:

weitere Mitglieder (Professor*innen): Prof. Dr. A. Pukhov, Prof. Dr. P. Kollmannsberger (Stellvertretung), Prof. Dr. U. Decking, PD Dr. A. Heinen (Stellvertretung)

weitere Mitglieder (wiss. Mitarbeiter*innen): PD Dr. H. Kampermann, PD Dr. M. Cerchez (Stellvertretung)

weitere Mitglieder (Student*innen): M. Labisch, N. N. (Stellvertretung)

Verantwortlichkeit: