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M. Sc. Medizinische Physik

Der Studiengang Medizinische Physik an der HHU Düsseldorf hat das Ziel, die Studierenden optimal auf das immer wichtiger werdende Berufsfeld Physik in der Medizin mit seinen hervorragenden Arbeitsmarktchancen vorzubereiten. Medizinphysiker*innen arbeiten überwiegend in großen Kliniken und in der medizintechnischen Industrie. Sie erhalten bei uns eine umfassende, vollwertige akademische Ausbildung in Physik, die über Neben- und Wahlfächer zusätzlich kliniknahe Medizinphysik sowie Grundlagen der Medizin vermittelt. So wird ein unmittelbarer Bezug zum Berufsfeld hergestellt. Interdisziplinäre Seminare, Praktika und Abschlussarbeiten vertiefen die Schnittstellenkompetenz. Dies wird durch eine enge Kooperation zwischen den Dozenten der Fächer Physik und Medizin ermöglicht. Die Studiengänge sind konsekutiv, d.h. der Master-Studiengang baut auf dem Bachelor-Studiengang auf.

Sie können mit einem Bachelor-Abschluss in Physik in der Regel problemlos und ohne Verlängerung der Studiendauer das Masterstudium Medizinische Physik aufnehmen. In diesem Fall hören Sie die Module Anatomie, Physiologie und Grundlagen der Medizinischen Physik im ersten Studienjahr an Stelle der regulären Pflichtmodule Statistische Mechanik und Festkörperphysik. Die Beschreibungen dieser Module können dem Bachelor- bzw. dem Master-Studienplan entnommen werden.

Der Studienplan ist ein nicht bindender Vorschlag zur Organisation Ihres Studiums. Der Stoff und die Lernziele sind in thematisch abgeschlossene Einheiten (Module) gegliedert, welche teilweise aufeinander aufbauen. Es gibt Pflichtmodule und Bereiche, innerhalb derer Module gewählt werden können. Die Ziele, Inhalte und Modalitäten jedes Moduls sind in der Modulbeschreibung festgelegt.

Eine Semesterwochenstunde entspricht einer 45-minütigen Veranstaltung durch Lehrende pro Woche während der Vorlesungszeit (ca. 15 Wochen pro Semester). Ein Leistungspunkt entspricht einem Gesamtaufwand eines Studierenden von 30 Stunden (gemittelte Erfahrungswerte). Pro Semester wird mit durchschnittlich insgesamt 30 Leistungspunkten geplant. In der Regel schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Die Note geht mit den Leistungspunkten des Moduls gewichtet in die Gesamtnote des Masters ein.

Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss in Medizinischer Physik, Physik oder einem physiknahen Fach. Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen ist, der Abschluss vor der geplanten Aufnahme des Masterstudiums aber sehr wahrscheinlich ist und dies durch entsprechende Nachweise belegt werden kann.

Fundierte Kenntnisse in folgenden Gebieten der Physik:

  • Mechanik
  • Elektrodynamik
  • Quantenmechanik/Atomphysik
  • Thermodynamik

(Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt)

Grundkenntnisse in mindestens einem der folgenden Gebiete der Physik:

  • Optik
  • Kern-/Elementarteilchenphysik
  • Festkörperphysik

(Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt)

Fundierte Kenntnisse der in der Physik angewandten Mathematischen Methoden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Vektoranalysis
  • Komplexe Analysis
  • Differentialgleichungen
  • Lineare Algebra

(Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt)

Fähigkeit zur Durchführung physikalischer Experimente

  • Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an physikalischen Praktika bzw. technischen Praktika mit physikalischen Inhalten

Praktische Erfahrung in der wissenschaftlichen Arbeit

  • Nachweis durch erfolgreiche Absolvierung einer Bachelor-Arbeit oder vergleichbaren Arbeit

Ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch

  • Muttersprache oder Nachweis durch TOEFL (mit einem Ergebnis von mindestens 80 Punkte) oder IELTS (mit einem Ergebnis von mindestens 6.0). In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission zur Feststellung der Eignung die Sprachkenntnisse in Englisch mündlich prüfen und ggf. ausreichende Sprachkenntnisse bescheinigen.

  • Eine inländische Hochschulzugangsberechtigung ersetzt den Nachweis

Ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch

Wenn Sie sich als ausländischer Studierender bewerben, ist eines der folgenden Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung vorzulegen:


  • Muttersprache oder deutsche Hochschul-Zugangsberechtigung
  • Nachweis gemäß der Ordnung über den Sprachnachweis beim Zugang zum Studium an der Heinrich-Heine Universität.
  • Insbesondere werden als Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse anerkannt:
    • die bestandene DSH-2 oder DSH-3 Sprachprüfung,  
    • das „Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom",
    • die „Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts,
    • das „Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz oder  
    • Test DaF mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen – www.testdaf.de

Wichtig: Ohne Nachweis der Sprachprüfung ist keine Einschreibung und Bewerbung möglich.

1. Bewerbungsschluss:

  • 15. März (für das Sommersemester)
  • 15. September (für das Wintersemester)
  • 15. Juni (für vorzeitige Zulassung zum Wintersemester)
  • Eine frühzeitige Bewerbung ist ausdrücklich erwünscht. Bewerber für das Wintersemester, die ein Visum benötigen, um in Deutschland zu studieren, sollten sich in jedem Fall vor dem 15. Juni bewerben.

2. Überprüfung, ob eine Zulassung zur Eignungsfeststellung möglich ist und entsprechende Mitteilung an den (die) Bewerber(in) (bis spätestens 6 Wochen nach Eingang der Bewerbung bzw. direkt nach Bewerbungsschluss).

3. Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens (3- 4 mal jährlich).

4. Bescheid an den (die) Bewerber(in) und das Studierendensekretariat.

5. Einschreibung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Studierendensekretariat.

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Medizinische Physik erfolgt ab 01.12.2021 nur noch online über das Masterbewerbungsportal der HHU Düsseldorf.

Benötigte Unterlagen:

  • Bachelor-Abschlusszeugnis oder Nachweise aus denen hervorgeht, dass der Abschluss sehr wahrscheinlich vor der gewünschten Aufnahme in den Masterstudiengang erfolgen wird.
  • Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch.
  • Sonstige Nachweise, aus denen die Eignung für das Masterstudium in Medizinische Physik hervorgeht (z. B. eigene Publikationen, GRE-Testergebnisse, Referenzschreiben) können der Bewerbung beigefügt werden.

Der Prüfungsausschuss ist gem. § 4 der Master-Prüfungsordnung für die Organisation der Aufgaben, die sich aus der Prüfungsordnung ergeben, zuständig.

Er tagt in der Regel einmal pro Jahr. Seine Mitglieder werden gem. §4 Abs. (2) gewählt.

Dem Prüfungsausschuss gehören an:

Vorsitzender: 

Stellvertreter:

weitere Mitglieder (Professor*innen): Prof. Dr. A. Pukhov, Prof. Dr. S. Schiller (Stellvertretung), Prof. Dr. J. Wittsack, Prof. E. Florin (Stellvertretung)

weitere Mitglieder (wiss. Mitarbeiter*innen): PD Dr. H. Kampermann, PD Dr. M. Cerchez (Stellvertretung)

weitere Mitglieder (Student*innen): M. Kuom, M. Leonhardt (Stellvertretung)

Die Stundenpläne werden bis zum Beginn der Vorlesung laufend aktualisiert.

Verantwortlichkeit: