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M. Sc. Physik

Der zweijährige Masterstudiengang Physik ist international ausgerichtet und bietet  eine Spezialausbildung auf internationalem Niveau in ausgewählten Fachgebieten der Physik. Wir lehren nur Themen, in denen wir Spezialisten sind: Freuen Sie sich in jeder Veranstaltung auf absolute Experten als Dozenten. Die Unterrichtssprache ist Englisch.

Der zweijährige Studiengang "Master of Science in Physik" an der Heinrich-Heine-Universität mit Unterrichtssprache Englisch zielt darauf ab, dass Sie von unseren ganz speziellen Stärken profitieren:

  • Der Masterstudiengang Physik ist international ausgerichtet.
  • Die Vorlesungssprache ist in der Regel Englisch.
  • Wir erwarten breite Grundkenntnisse in Physik (sowohl in experimenteller als auch in theoretischer Physik) und Mathematik sowie erste Erfahrungen im Labor und mit wissenschaftlicher Arbeit.
  • Wir bieten eine Spezialausbildung auf internationalem Niveau in ausgewählten Fachgebieten der Physik.
  • Wir lehren nur Themen, in denen wir Spezialisten sind: Freuen Sie sich in jeder Veranstaltung auf absolute Experten als Dozenten.
  • Gestalten Sie Ihr Studium individuell durch breite Wahlmöglichkeiten.
  • Studenten im zweiten Jahr sind voll in die aktuelle Forschungsarbeit in einer Arbeitsgruppe eingebunden.

 Neben den fachlichen Inhalten erwerben Sie bei uns viele weitere Fähigkeiten, z.B.:

  • Präsentation eigener und aktueller wissenschaftlicher Arbeiten.
  • Moderne und bewährte Techniken zur Beschaffung von Information, Literatur und Daten.
  • Teamwork: Im zweiten Jahr sind Sie voll in eine unserer wissenschaftlichen Arbeitsgruppen integriert.
  • Selbständige Arbeit: Wir erwarten, dass Sie Ihr Abschlussprojekt (unter Anleitung) kreativ und selbständig bearbeiten.

Der Studienplan ist ein nicht bindender Vorschlag zur Organisation Ihres Studiums. Der Stoff und die Lernziele sind in thematisch abgeschlossene Einheiten (Module) gegliedert, welche teilweise inhaltlich aufeinander aufbauen. Im Masterstudiengang Physik gibt es keine verbindlich vorgeschriebenen Module.

Eine Semesterwochenstunde entspricht einer 45-minütigen Veranstaltung durch Lehrende pro Woche während der Vorlesungszeit (ca. 15 Wochen pro Semester). Ein Leistungspunkt entspricht einem Gesamtaufwand eines Studierenden von 30 Stunden (gemittelte Erfahrungswerte). Pro Semester wird mit durchschnittlich insgesamt 30 Leistungspunkten geplant. In der Regel schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Die Note geht mit den Leistungspunkten des Moduls gewichtet in die Gesamtnote des Masters ein.

Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss in Physik oder einem physiknahen Fach.  Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen ist, der Abschluss vor der geplanten Aufnahme des Master-Studiums aber sehr wahrscheinlich ist und dies durch entsprechende Nachweise belegt werden kann.

Fundierte Kenntnisse in folgenden Gebieten der Physik:

  • Mechanik
  • Elektrodynamik
  • Quantenmechanik/Atomphysik
  • Thermodynamik/Statistische Mechanik

(Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt)

Grundkenntnisse in mindestens einem der folgenden Gebiete der Physik:

  • Optik
  • Kern-/Elementarteilchenphysik
  • Festkörperphysik

(Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt)

Fundierte Kenntnisse der in der Physik angewandten Mathematischen Methoden. Dazu zählen insbesondere:

  • Vektoranalysis
  • Komplexe Analysis
  • Differentialgleichungen
  • Lineare Algebra

(Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt)

Fähigkeit zur Durchführung physikalischer Experimente

  • Nachweis durch erfolgreiche Teilnahme an physikalischen Praktika bzw. technischen Praktika mit physikalischen Inhalten

Praktische Erfahrung in der wissenschaftlichen Arbeit

  • Nachweis durch erfolgreiche Absolvierung einer Bachelor-Arbeit oder vergleichbaren Arbeit

Gute Sprachkenntnisse in  Englisch

  • Muttersprache oder geeigneter Nachweis (z. B. TOEFL-ibt Egebnis: 80, IELTS Ergebnis 6.0)
  • Inländische Hochschulzugangsberechtigung ersetzt den Nachweis

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Physik erfolgt über das Masterbewerbungsportal der HHU Düsseldorf.

Benötigte Unterlagen:

  • Bachelor-Abschlusszeugnis oder Nachweise aus denen hervorgeht, dass der Abschluss sehr wahrscheinlich vor der gewünschten Aufnahme in den Masterstudiengang erfolgen wird.
  • Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch.
  • (Neu ab Wintersemester 2024/25) Für Bewerber mit Masterzugangsberechtigung aus Ländern asußerhalb der EU/EWR: Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
  • (Falls vorhanden) Sonstige Nachweise, aus denen die Eignung für das Masterstudium in Physik hervorgeht (z. B. eigene Publikationen, GRE-Testergebnisse, Referenzschreiben) können der Bewerbung beigefügt werden.

Bewerbungsschluss:

  • 15. März (für das Sommersemester)
  • 15. September (für das Wintersemester)
  • 15. Juni (für vorzeitige Zulassung zum Wintersemester)
  • Eine frühzeitige Bewerbung ist ausdrücklich erwünscht. Bewerber für das Wintersemester, die ein Visum benötigen, um in Deutschland zu studieren, sollten sich in jedem Fall vor dem 15. Juni bewerben.

Wenn Sie derzeit im Bachelor Physik an der HHU Düsseldorf studieren und in diesem Semester Ihren Bachelor abschließen, dann melden Sie sich wie gewohnt für Ihren Studiengang beim SSC zurück. Sobald Sie das vorläufige Prüfungszeugnis erhalten haben, können Sie beim SSC einen Antrag auf Wechsel des Studiengangs stellen.

Vorzeitige Zulassung zum Master Physik

Sollte sich Ihr Bachelorstudium bereits in der Endphase befinden (d. h. Sie haben bereits mehr als 160 abschlussrelevante Leistungspunkte erworben), dann können sie auch vorläufig zum Master zugelassen werden. In diesem Fall müssen Sie sich über das Masterbewerbungsportal der HHU bewerben. Im Falle einer vorläufigen Einschreibung in den Masterstudiengang Physik müssen Sie innerhalb eines Semesters den Bachelorstudiengang abschließen, ansonsten erlischt die Einschreibung in den Masterstudiengang.

Der Prüfungsausschuss ist gem. § 4 der Master-Prüfungsordnung für die Organisation der Aufgaben, die sich aus der Prüfungsordnung ergeben, zuständig.

Er tagt in der Regel einmal pro Jahr. Seine Mitglieder werden gem. §4 Abs. (2) gewählt.

Dem Prüfungsausschuss gehören an:

Vorsitzender: 

Stellvertreter: 

weitere Mitglieder (Professor*innen): Prof. Dr. G. Pretzler, Prof. Dr. A. Pukhov (Stellvertretung)

weitere Mitglieder (wiss. Mitarbeiter*innen): Dr. D. Hemmers, PD. Dr. G. Lehmann (Stellvertretung)

weitere Mitglieder (Student*innen): C. Bair, C. Deckers (Stellvertretung)

Verantwortlichkeit: